16.05.08, 16:08:18
wild@heart
Bei der Festhaltetherapie geht es darum, dass man über Stunden hinweg in engster Umklammerung gehalten wird, ohne die Möglicheit zu besitzen sich auch nur im geringsten zu wehren.
Kurze Verständisfrage: Ist das nicht auch für Nichtautisten
schlimm?
17.05.08, 00:48:34
Gast
Ich halte jede Art von Gewalt für Schwachsinn.
Autismus ist fur mich eine individuelle Daseinsform an sich,
ich weis nicht wie man da bei Kindern umgehen muss,
aber es gibt auch Erwachsene die betroffen sind.
Für mich halte ich diese Art von Behandlung für Rechtlich nicht zulässig, wenn es die geben sollte.
Autisten, Wie auch immer, sind Abgeschlossen (Ich denke 100% aller Menschen) es ist nur eine Frage der Komunikation.
Und wenn man lange genug selber gelert hat zu komunizieren, kann man vieleicht anderen helfen.
Ich habe mich selber noch nicht ganz erkannt.
15.07.11, 23:51:53
55555
Bei Accounts sind Zitate wohl von Autisten aufgeführt bezüglich Festhaltetherapie:
Link
29.07.11, 11:49:52
Gast
hallo ihr lieben!
Ich war 6, meine großmutter rief mich. sie lag auf der couch und wollte mittagsschlaf machen. sie packte mich am arm und legte mich zu sich auf die couch, umklammerte mich und ließ nicht mehr los. ich habe mehrmals gesagt, sie solle mich loslassen. ich konnte nicht weg, sie war zu stark. sie schlief, ich starrte geradeaus. wieso das? meine mutter beschwert sich heute noch, ich sei kalt wie frisch aus dem kühlschrank. heute noch wird mir ganz anders, wenn ich an solches zurückdenke.
29.07.11, 12:24:09
55555
Das hat sie als Festhaltetherapie getan oder aus anderen Motiven?
29.07.11, 15:08:16
PvdL
Die Arroganz der sich selbst als solche definierenden Normalen in Tateinheit mit der Vorstellung, daß der Zweck die Mittel heilige, führt dazu, daß Menschen bis zur Zerstörung gequält werden, deren Glück die Täter besser zu kennen glauben als die Opfer.
04.09.12, 12:56:04
55555
Firmiert mancherorts die Festhaltetherapie inzwischen als "Holding-Therapie"? Unter einer Holding hatte ich sonst immer was anderes verstanden. ;)
04.09.12, 14:17:58
akurei
[...] (z.B. Bodynamic, Feldenkrais-Methode, Spieltherapie, Art-Therapie, Holding-Therapie, Verhaltenstherapie und sozial-kognitive Therapie)
"Festhaltetherapie" klingt einfach nicht populistisch gut oder wissenschaftlich.
offtopic: Verfechtern der "Holding-Therapie" wünsche ich ein Selbstexperiment mit einem Kaktus.
Grüße
30.07.14, 23:29:54
Fundevogel
Zitat Wikipedia:
"Rechtliche Würdigung
Eine Person gegen ihren Willen festzuhalten bzw. zu fixieren kann verschiedene strafrechtliche Tatbestände erfüllen. Eine Person mit Gewalt festzuhalten ist eine unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt. Mithin handelt es sich also je nach Täter um eine Körperverletzung oder Misshandlung von Schutzbefohlenen. Hier wäre jedoch der Rechtfertigungsgrund der Einwilligung, im Falle von Kindern durch die Eltern, sowie beim Festhalten zur Abwehr eines selbstschädigen Verhaltens der Nothilfe zu berücksichtigen. Eine endgültige Klärung kann also mithin nur im Einzelfall erfolgen, insbesondere wäre zu prüfen, ob Therapeuten diese Therapie in einer Art und Weise anwenden, die gegen die guten Sitten verstößt, und somit die Einwilligung unerheblich ist.
Eine weitere Problematik stellt der Rechtfertigungsgrund des Züchtigungsrechts der Eltern dar, welches mit dem Gesetz zur Ächtung von Gewalt in der Erziehung vom 2. November 2000 stark eingeschränkt wurde.
Wenn die Festhaltetherapie zu Zwecken der Züchtigung missbraucht wird, handelt es sich je nach Ausführung um eine verbotene körperliche Bestrafung, sowie eine entwürdigende Erziehungsmaßnahme im Sinne des § 1631 BGB. Da Eltern grundsätzlich kein Züchtigungsrecht für ihre Kinder haben, können sie es auch nicht auf Dritte, hier den "Therapeuten", übertragen. Dritte haben auch grundsätzlich kein Züchtigungsrecht. Wer als Dritter Kinder oder unter Vormundschaft stehende Personen körperlich bestraft oder entwürdigend behandelt, handelt mithin stets rechtswidrig.
Zur Anrechenbarkeit der Festhaltetherapie bei der Pflegeversicherung stellte die zweite Kammer des Sozialgerichtes Ulm fest, dass die Zeiten für diese im Falle eines elfjährigen, hyperaktiven schwerhörigen Kindes mit Störungen der Feinmotorik, mäßiger geistiger Retardierung sowie Rückstand in der sozialen Kontaktaufnahme und Sprachentwicklung dem Zeitbedarf für die Grundpflege hinzuzurechnen sind. (Anmerkung FV: "Das ist ein Skandal".)
Anfang März 2010 wurde aufgrund der Anwendung der Festhaltetherapie ein Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiter einer Wohngruppe für lern- und geistig behinderte sowie verhaltensauffällige Kinder wegen körperlicher Misshandlung von Schutzbefohlenen und Freiheitsberaubung eingeleitet."
(Anmerkung FV: www.bild.de/regional/duesseldorf/hilden/die-folter-akte-13839714.bild.html)
01.08.14, 11:07:47
[55555]
Ein Beitrag wurde auf Grundlage der Antidiskriminierungsregeln des Forums
hierhin ausgelagert.